Effizienz ist billiger als neue Produktion
Effizienz wirkt sofort, nicht erst in zwanzig Jahren
Effizienz ist überall möglich: Wärme, Strom, Transport
Um im Energiensektor einen Minderverbrauch erreichen zu können, sind forcierte Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz nötig. Der Stromverbrauch steigt jährlich um 1 - 2%, auch in der Stadt Zürich. Eine Trendwende ist dringend nötig. Energieeffizienzmassnahmen sind billiger als der Bau neuer Produktionsanlagen. Konkret: Mit einem in Energieeffizienzmassnahmen investierten Franken lässt sich doppelt so viel einsparen wie mit dem gleichen Geld neu produziert werden könnte. Im Wärmesektor wurde im fossilen Bereich in den vergangenen Jahren zwar ein Minderverbrauch erreicht. Der Konsum fossiler Brennstoffe ist aber nach wie vor viel zu hoch und die jährlich erzielte Reduktion reicht bei weitem nicht. Zudem findet momentan hauptsächlich eine Verschiebung von Ölheizungen zu Gasheizungen statt. Diese Verschiebung von einem zum anderen fossilen Energieträger ist keine nachhaltige Strategie. Erstens wird so kein langfristiger Klimaschutz betrieben und zweitens ist der Peak Gas (das globale Fördermaximum des Erdgases) in 15 - 20 Jahren zu erwarten.
1. Energieeffizienz Strom
Der städtische Stromsparfonds ist eine gute Sache. Mit ca. fünf Millionen Franken jährlich ist er heute aber eindeutig zu schwach dotiert. Um einen Ausbau der im Effizienzsektor wichtigen Funktion des Stromsparfonds zu ermöglichen, braucht es mehr Geld. Nebst einer notwendigen Erhöhung der Einlage in den Stromsparfonds aus dem jährlichen Gewinn des ewz ist auch eine zusätzliche Speisung des Stromsparfonds aus der Stadtkasse vorzusehen.
2. Energieeffizienz bei fest installierten Haushaltsgeräten
Installiert ein Vermieter / eine Vermieterin im zu vermietenden Wohnobjekt ausschliesslich A Klasse Geräte (Küche, Waschen, Pumpen, Beleuchtung usw.), beim Kühlschrank ausschliesslich A++ Geräte, wird dem Vermieter / der Vermieterin ein Bonus ausbezahlt, der bis 1/5 der investierten Kosten betragen kann. Die Kostenrückerstattung ist dynamisch der technischen Geräteentwicklung anzupassen.
3. Erneuerbare Stromproduktion
Um den vom Gemeinderat geforderten Ausstieg der Stadt Zürich aus der Stromproduktion im AKW Gösgen voranzutreiben und die auch vom ewz angestrebte Erhöhung des Stromanteils aus Erneuerbaren Energieträgern zu stützen und zu beschleunigen, sind höhere Investitionen in erneuerbare Energien notwendig als das ewz sie vorsieht. Es braucht noch mehr als 3 - 6% Windenergie bis zum Jahr 2018. Ziel muss eine ewz-eigene Stromproduktion von 20% aus Wind, Sonne und Biomasse bis im Jahr 2020 sein. Für solche neuen Stromproduktionsanlagen aus neuen erneuerbaren Energien braucht es zu den ewz-eigenen Investitionen einen Investitionsfonds, welcher aus Mitteln der Stadtkasse finanziert werden muss.
4. Investitionsfonds für Gebäudesanierungen
LiegenschaftseigentümerInnen mit Liegenschaftsbesitz in der Stadt Zürich erhalten bei der Sanierung ihrer Gebäude im Minergiebereich eine finanzielle Unterstützung im Rahmen von 15% der im energetischen Sektor anfallenden Kosten, bei Sanierungen im Minergie-P Bereich bis zu 25% der energetischen Sanierungskosten. Die finanzielle Unterstützung ist beschränkt auf Gebäude, deren Wärmedämmung schlechter ist als der Zielwert der SIA-Norm 380/1, Version Jahr 2001. Diese finanzielle Unterstützung ist dynamisch der technischen Entwicklung im Bereich Gebäudesanierungen anzupassen. Zudem ist eine Koordination mit anderen Subventionsstellen, beispielsweise dem Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen und kantonalen Massnahmen zur Wärmegewinnung anzustreben. Eine allfällige Doppelsubventionierung ist auszuschliessen.
5. Wärmegewinnung - 1'000-Dächer-Programm
Auf allen geeigneten Dächern der Stadt Zürich, welche nicht für Grünflächen oder Terrassen verwendet werden, sind Solarkollektoren zur Gewinnung von Sonnenenergie (Wärme) zu installieren. Für die ersten 1000 Dächer stellt die Stadt ein Förderprogramm auf die Beine.
6. Wärmegewinnung - steuerlicher Bonus für 100% Erneuerbare Energie
Genossenschaften und grössere private Siedlungen, welche sich für eine Wärmegewinnung aus 100% erneuerbaren Energien (Wärmekraftkopplung mit Biogas oder Holzenergie, kombiniert mit Solarkollektoren) entscheiden, sind mit einem steuerlichen Bonus zu belohnen. Die Förderung von Wärmepumpen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Notwendiger Betrag für drei Jahre bis Legislaturende:
Gebäudesektor: 50 Mio.
Stromsektor: 50 Mio.
Es ist klar, dass die Programme und Investitionen auch in den kommenden Legislaturen in gleichem oder höherem Umfang weitergeführt werden müssen. Nur so lässt sich das hohe aber unumgängliche Ziel einer 2000-Watt-Gesellschaft erreichen.