Integration
Zürich ist eine internationale Stadt. Der Anteil der AusländerInnen an der Bevölkerung ist traditionellerweise hoch. Die im Alltag gelebte Integration steht der von rechts betriebenen Hysterie gegen "Überfremdung" wohltuend gelassen entgegen. Damit dies so bleibt, ist dafür zu sorgen, dass nicht parallel zur kulturellen Differenz eine soziale Schere aufgeht.
Eine nachhaltige Gesellschaft muss Integrationsleistungen erbringen können, gegenüber sozial Benachteiligten wie gegenüber der ausländischen Bevölkerung. Das erfordert einen sozialen Ausgleich, und es erfordert den Einsatz aller Beteiligten. Hetze und fremdenfeindliche Sprüche haben dabei keinen Platz, und auch Abschottung gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen dient der Sache nicht.
Integration geschieht vorab durch Partizipation; das bedeutet, dass wir Grundrechte für alle durchsetzen wollen, vor allem auch für die heute Rechtlosen, die Sans-Papiers. Grundrechte bedeuten langfristig aber auch: Stimm- und Wahlrecht für alle in kommunalen Fragen. In den Kirch- oder Schulgemeinden kann solches erprobt werden. Und schliesslich ist immer noch die Gender-Thematik zu betonen, denn Frauen sind den Männern noch lange nicht gleichgestellt.
Die Einbürgerungspolitik muss geändert werden, damit faire Einbürgerungen Realität werden. Wir wollen keine Willkürentscheide mehr, sondern Einbürgerungen durch den Stadtrat nach einheitlichem Massstab.
Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Integrationsleistungen zu erbringen. Bei der Arbeitsplatzpolitik ist auf die Lage der ausländischen Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Die weiter zunehmende Segregation von Wohngebieten (z.B. entlang von verkehrsbelasteten Strassen) muss vermindert werden.
Die GRÜNEN fordern
- Grundrechte für alle. Soziale Benachteiligung darf nicht zu Ausgrenzung führen; die Wegweisung "störender" Mitmenschen ist eines Rechtsstaates unwürdig.
- Zugang zu Krankenkassenverbilligungen für Sans-Papiers, wie auch zu Ausbildungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung durch spezifischen Hilfe- und Beratungsangeboten.
- finanzielle Mittel für Integrationsleistungen in Schulen, wie Aufgabenhilfe, integrierte Fördermassnahmen, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur.
- das kommunale Stimmrecht für AusländerInnen mit fünf Jahren Wohnsitzdauer.
- den Verzicht auf Sparmassnahmen, welche die Integration der MigrantInnen gefährden.
- die Abschaffung von "politischen" Einbürgerungen durch den Gemeinderat. Einbürgerungen haben nach einheitlichen Richtlinien durch den Stadtrat oder eine für diesen Zweck zu bildende Kommission zu erfolgen.
- die Gleichstellung von Mann und Frau.